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Glossar - Grenzlänge und Grenzpunkte

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Grenzlänge und Grenzpunkte
Die Grenzlänge und die Anzahl der Grenzpunkte sind vor allem bei der Berechnung für die Bildung neuer Grenzen nach Tarifstelle 5.2 entscheidend. Die Grenzlänge berechnet sich aus der Länge der eigentlichen neuen Grenze plus aller an dieser Grenze anliegenden Grenzen.

Dabei ist ebenfalls entscheidend, dass eine Grenze als Verbindung zwischen zwei Grenzpunkten definiert ist. Trifft eine neue Grenze also direkt auf einen Grenzpunkt, gibt es an dieser Stelle keine anliegenden Grenzen mehr.

Dazu einige Beispiele, wobei alle Linien Grenzen darstellen. Rote Linien stellen die geplante Grenze dar, schwarze Linien alle anliegenden und graue Linien alle restlichen Grenzen. Gefüllte Kreisee deuten auf bestehende Grenzpunkte hin, leere Kreise sind in unserer Legende die zu setzenden Grenzsteine.


Beispiel 1:
In diesem Beispiel ist die geplante Grenze 20 Meter lang. Diese trifft an Ihren Enden auf zwei weitere Grenzen, die jeweils 40 Meter lang sind. Demnach fällt für die Berechnung nach Tarifstelle eine Grenzlänge von 100 Meter an. Da die neue Grenzen an keine bestehenden Grenzpunkte anschließt, müssen zur eindeutigen Festlegung der Grenze zwei neue Grenzsteine gelegt werden.
Beispiel 2:
Das gleiche Beispiel wie in Nr. 1, nur mit dem Unterschied, dass die neue Grenze hier an einen Grenzpunkt angeschlossen wird. Daraus ergibt sich, dass nur ein Grenzpunkt gesetzt werden muss. Ebenso verringert sich die anzurechnende Grenzlänge auf 60 Meter, da die rechte Grenze des Ursprungsgrundstücks nicht mit anzurechnen ist.


Beispiel 3:
Ein weiteres ähnliches Beispiel, das verdeutlichen soll, was als anliegende Grenze gilt. Hier werden zwei Grenzsteine sowie 20 Meter plus die 70 Meter der anliegenden Grenzen, also 90 Meter Grenzlänge berechnet.
Beispiel 4:
Eine sehr beliebte Art ein Grundstück zu teilen, ist die Zerlegung in ein L-förmiges und ein rechteckiges Grundstück. Wie in Beispiel 4 sind dafür zumeist drei Grenzsteine nötig. Desweiteren fallen hier 95 Meter Grenzlänge an, die sich aus 35 Metern eigentlicher neuer Grenze und 60 Metern anliegender Grenzen zusammen setzen.