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Glossar - Gebäude

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Gebäude
Nach Teil 1, § 2, (2) der Brandenburgischen Bauordnung sind Gebäude "selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen."

siehe auch
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