Bauleitplan ist in Deutschland der Oberbegriff für die vom Baugesetzbuch geregelten vorbereitenden Bauleitpläne (siehe Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitpläne (siehe Bebauungsplan).
Der Vorgang, der zur Erarbeitung von Bauleitplänen führt, heißt Bauleitplanung.